Mueller Solartechnik

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig ab 01.02.2000

I. Allgemeines
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen bzw. Ergänzungen. Andere Bedingungen, insbesondere vorgedruckte Einkaufsbedingungen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

II. Preise
l. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk einschließlich einfacher Verpackung, ausschließlich Fracht, Zoll und Versicherung.
2. Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich.
3. Es gelten die vor der Bestellung vereinbarten Preise. Werden in Ausnahmefällen die Preise nicht vorher festgelegt, kommt der Auftrag erst dann zustande, wenn die Preise nicht innerhalb von 8 Tagen beanstandet worden sind.

III. Zahlung
l. Zahlung hat bei uns bekannten Kunden innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Bei höherer Auftragssumme 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 vor Versand, Rest 30 Tage später. Bei Kunden, die uns nicht bekannt sind, gilt Satz 4. dieses Absatzes.
2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden vom Fälligkeitstag an unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens die banküblichen Kreditkosten als Verzugszinsen berechnet.
3. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Wechsel zu Protest, nimmt er Übereignungen vor oder wird von einer anderen Seite Beitreibungsklage gegen ihn erhoben, so werden alle, auch die nicht fälligen Rechnungen, zur sofortigen Zahlung fällig.
4. An unbekannte Besteller im Inland behalten wir uns vor, nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung an unbekannte Besteller nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages.

IV. Versand
1. Der Versand unserer Lieferungen erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers mit den uns geeignet erscheinenden Verkehrsmitteln.

V. Gewährleistung
1. Für alle von uns hergestellten Geräte übernehmen wir bei Erfüllung der Zahlungsbedingungen seitens des Bestellers Gewährleistung in der Weise, dass wir innerhalb von 6 Monaten, vom Tage der Lieferung an gerechnet, Schäden, welche nachweislich auf mangelhaftes Material oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind, bei freier Einsendung des schadhaften Gegenstandes, in unserem Werk kostenlos beseitigen. Alle Teile, für welche Ersatz geliefert wird, werden unser Eigentum. Der Bestimmungsort ist je nach Artikel unterschiedlich und wird im Bedarfsfall mitgeteilt.
2. Die Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist am Aufstellungsort unterliegt besonderer Vereinbarung. In diesem Falle übernehmen wir die Kosten für die aufgewendete Arbeitszeit unseres Personals und für die Bereitstellung der gegebenenfalls auszuwechselnden Ersatzteile. Reisegelder und Tagegelder sowie die Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
3. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen von anderer Seite vorgenommen werden. Jede weitere Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

VI. Lieferfristen
1. Liefertermine- oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung usw.) hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben.

VII: Abbildungen, Sonderausführungen, Zeichnungen etc.
1. Zeichnungen und Unterlagen erhält der Empfänger unter der ausdrücklichen Bedingung, dass sie weder dritten Personen noch im Wettbewerb stehenden Firmen zugänglich gemacht werden (s.a. § 832 BGB). Zu Angeboten gehörende Zeichnungen sind sofort zurückzusenden, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
2. Werden die gelieferten Waren oder die daraus vom Käufer hergestellten Waren, an denen wir Eigentum oder Miteigentum haben, vom Käufer veräußert oder aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages mit einem Dritten eingebaut oder verarbeitet, so geht die Forderung des Käufers an seinen Vertragspartner, gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften oder verwendeten Ware, bis zur Höhe unserer Kaufpreisansprüche gegen den Käufer auf uns über.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
3. Sollten einer oder mehrere Bedingungen der vorstehenden AGB ungültig sein oder werden, behält der Kaufvertrag dennoch seine Gültigkeit und der Rest der AGB wird hiervon nicht berührt.


©2000-2006 Mueller Solartechnik, Obergasse 33, 55234 Offenheim
[Zur deutschen Indexseite]  [Fernabsatzgesetz]